Beurteilungsraster / Definition für die Nachhaltigkeit von Geldanlagen
Nachhaltigkeit bei Geldanlagen muss die Sicherheit der Geldanlage (ökonomische Nachhaltigkeit) ebenso wie Umweltschutzaspekte (ökologische Nachhaltigkeit) und den Schutz von Arbeitskräften gegen Ausbeutung umfassen (soziale Nachhaltigkeit).
Diese drei Nachhaltigkeitsziele für Geldanlagen haben wir wie folgt definiert.
Nachhaltigkeitsdimensionen für Geldanlagen und ihre Zielsetzung
Dimension |
Ökonomische Nachhaltigkeit |
Ökologische Nachhaltigkeit |
Soziale Nachhaltigkeit |
Ziel in Idealform |
Investition ist absolut und dauerhaft sicher - der Anleger erhält mit Sicherheit sein Geld in voller Höhe zurück |
Investition verursacht keine Umweltschäden und leistet möglichst noch einen Beitrag zum Umweltschutz |
Investition verursacht keinen Schaden für die Menschheit und zieht keinen Profit aus dem Leid anderer Menschen, stattdessen leistet sie einen Beitrag zum öffentlichen Gemeinwohl + Investition verursacht oder beinhaltet keine Ausbeutung von Arbeitnehmern oder Zulieferern |
Da eine 100%ige Nachhaltigkeit in der Realität nicht existiert, kann man die Nachhaltigkeit der Anlage nur mit einer Qualitätsstufe bewerten:
rot = unter Nachhaltigkeitsaspekten abzulehnen
gelb = unter Nachhaltigkeitsaspekten bedenklich
grün = unter Nachhaltigkeitsaspekten empfehlenswert.
Wann aber ist eine Geldanlage als rot, gelb oder grün einzustufen?
Die folgende Tabelle soll eine schnelle, klare und nachvollziehbare Einordnung einer beliebigen Geldanlage in den drei Nachhaltigkeitskategorien ermöglichen (vgl. auch die zwei Beispiele im Nachhaltigkeits-Check).
Beurteilungsraster: Kriterien für nachhaltige Geldanlagen
Dimension |
Ampelfarbe |
Kriterien |
Ökonomische Nachhaltigkeit
Ziel: Investition ist absolut und dauerhaft sicher - der Anleger erhält mit Sicherheit sein Geld in voller Höhe zurück |
Rot (abzulehnen) Anlage ist in hohem Maße unsicher |
Anlageformen, bei denen die Rückzahlung des Kapitaleinsatzes höchst unsicher ist und deren
prinzipielles Verlustrisiko bis zum mehrfachen des Kapitaleinsatzes reicht: Dies entspricht der Anlageform bzw. Anlegerrisikoklasse „Drachenflieger“ gemäß Anlage-Coach.de (Link: http://www.anlage-coach.de/inhalte/cms/front_content.php?idcat=96&lang=1 ) |
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Gelb (bedenklich) Anlage ist unsicher |
Anlageformen ohne gesicherte Rückzahlung des Kapitaleinsatzes, deren prinzipielles Risiko bis zum Totalverlust reicht:
Schuldverschreibungen von großen und bekannten Herausgebern mit und ohne
Sonderrechten (Industrieobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen) sowie Genussscheine ohne Verlustbeteiligung und Garantiezertifikate (Zertifikate mit
Rückzahlungsgarantie), Rentenfonds, Offene Immobilienfonds und Geldmarktfonds, Aktienfonds, Mischfonds, Dachfonds, Indexfonds und ExchangeTraded Funds („ETF“), Aktien großer und
bekannter Unternehmen, REITs, Zertifikate ohne Rückzahlungsgarantie (Bonus-, Discount-, Express- und Partizipationszertifikate ohne Hebelwirkung), Aktienanleihen,
Spezialitätenfonds (z. B. Branchenfonds) sowie Schuldverschreibungen von kleinen und unbekannten Herausgebern mit und ohne Sonderrechten (Industrieobligation,
Wandelschuldverschreibung, Optionsanleihe), Hybridanleihen und Genussscheine mit Verlustbeteiligung Dies entspricht den Anlageformen bzw. Anlegerrisikoklassen der Anlegertypen „Bergwanderer“ bis „Gipfelstürmer“ gemäß Anlage-Coach.de (Link: http://www.anlage-coach.de/inhalte/cms/front_content.php?idcat=96&lang=1 ) |
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Grün (empfehlenswert) Anlage ist sicher |
Einlagen mit staatlicher Einlagensicherung oder vergleichbaren Einlagensicherungssystemen sowie staatliche Schuldverschreibungen:
Girokonten, Tagesgeldkonten, Tagesanleihe (*), Kreditkartenkonten, Spareinlagen, Festgelder,
Sparbriefen, Finanzierungsschätze (*), Bundesschatzbriefe (*), Bundesobligationen, Bundesanleihen, Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Inhaberschuldverschreibungen von
Banken.
Dies entspricht den Anlageformen bzw. Anlegerrisikoklassen der Anlegertypen „Spaziergänger“ bis „Wanderer“ gemäß Anlage-Coach.de (Link: http://www.anlage-coach.de/inhalte/cms/front_content.php?idcat=96&lang=1) |
Dimension |
Ampelfarbe |
Kriterien |
Ökologische Nachhaltigkeit
Ziel: Investition verursacht keine Umweltschäden und leistet möglichst noch einen Beitrag zum Umweltschutz
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Rot (abzulehnen) Investition verursacht schlimme, dauerhafte und überwiegend nicht umkehrbare Umweltschäden und leistet keinen Beitrag zum Umweltschutz
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Massive Umweltbeeinträchtigung z.B. durch: - Grundwasserverschmutzung oder Abwasservergiftung - Giftstoffe in öffentlichen Gewässern entsorgen um Geld zu sparen - Verunreinigung des Meeres - Bodenverseuchung - Abholzen von Tropenhölzern in großem Umfang - Verpestung der Luft durch Verbrennung giftiger Materialien - Einsatz von Pestiziden - Umweltverschmutzung durch CO2-Ausstoß oder anderer Schadstoffe in erheblichem Umfang - Verstöße gegen Umwelt- und Artenschutzabkommen - Atomenergie (Gefahr von Katastrophen und schwierige Atommüllentsorgung) - Gebrauch und Ausbeutung von bedrohten Ressourcen - Produktion mit chemischen Giftstoffen
Kein Beitrag zum Umweltschutz |
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Gelb (bedenklich) Investition verursacht mittlere, derzeit übliche Umweltschäden, geringe Beiträge zum Umweltschutz
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Umweltbeeinträchtigung z.B. durch: - Erhebliche Schadstoffemission durch vermeidbares Verkehrsaufkommen - Abgase von Tieren - Begrenzte Abholzung - Recycling (Aufwand den Müll zu beseitigen) - Produktion von Stoffen, die nicht recycelt werden können sondern verbrannt werden müssen - Verwendung von Pestiziden - Unternehmen ist umweltfreundlich, aber Zulieferer muss die ökologisch festgelegten Kriterien nicht einhalten
Kein oder geringer Beitrag zum Umweltschutz |
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Grün (empfehlenswert) Investition verursacht keine bzw. minimale Umweltschäden, möglichst sogar einen Beitrag zum Umweltschutz
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Geringe Umweltbeeinträchtigung sowie glaubhafter Beitrag zum Umweltschutz, z.B. durch: - Ressourcen-Schonung - Minderung/Vermeidung von Müll biologisch abbaubarer Müll - Strikte Mülltrennung und Recycling - Verwendung organischer Stoffe und Bio-Stoffe - Verwendung erneuerbare Energien (Solarenergie) - Einhalten von Umwelt- und Artenschutzabkommen (Bsp.: Abholzung des Regenwalds) - Förderung von E-Cars (kein CO2 Ausstoß) - Unternehmen und Zulieferer halten alle ökologischen Kriterien ein - schadstoffarme Maschinen mit geringem Energieverbrauch - Vermeidung von CO2 – Ausstoß ( Bsp. - Mitarbeiterzuschuss für Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel statt PKW) - Umweltsponsoring (Bäume anpflanzen) |
Dimension |
Ampelfarbe |
Kriterien |
Soziale Nachhaltigkeit
Ziel: Investition verursacht keinen Schaden für die Menschheit und zieht keinen Profit aus dem Leid anderer Menschen, stattdessen leistet sie einen Beitrag zum öffentlichen Gemeinwohl + Investition verursacht oder beinhaltet keine Ausbeutung von Arbeitnehmern oder Zulieferern |
Rot (abzulehnen) Investition schlägt Profit aus dem Leid und der Ausbeutung anderer Menschen und erbringt keinerlei Vorteile für das Gemeinwohl |
Unternehmen / Institution erzielt seine/ihre Erträge durch Ausbeutung der Arbeitskräfte und Zulieferbetriebe, z.B. durch: - Schlechte/unmenschliche Arbeitsbedingungen (Pausen, Bezahlung, Arbeitsumgebung) - Ausbeutung (Lohn unter Armutsgrenze, 16-Stunden-Tag, kein Urlaub) - Lohndumping - Unterbezahlung (Geld reicht nicht zum Überleben) - Ausbeutung der Mitarbeiter -> reglemäßige Arbeitszeit über 10 oder 12 Stunden/Tag; Löhne so niedrig, dass sie für lebensnotwendige Mittel nicht ausreichen - Erhebliche Gesundheitsschäden durch schlechte Arbeitsgegebenheiten (Strahlen, Dämpfe, Abgase) - Keine Arbeitssicherheit (Schutzkleidung) - Gravierende Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze - Kinderarbeit - Sklaverei - Sexueller Missbrauch - Vermeidbare Tierversuche - Massentierhaltung - Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte - Verstoß gegen UN-Auflagen
Keine erkennbaren Beiträge zum Gemeinwohl, systematische Steuerhinterziehung und
-betrug |
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Gelb (bedenklich) Investition profitiert aus der Benachteiligung anderer Menschen und erbringt nur geringe Vorteile für das Gemeinwohl |
Unternehmen / Institution erzielt seine/ihre Erträge durch Einhaltung von Mindeststandards im eigenen Unternehmen und in den Zulieferbetrieben, z.B. durch: - Unternehmen zahlen nur Mindestlöhne, - Keine Kinderarbeit - AG bezahlt nur Mindestlöhne - Keine bezahlten Urlaubstage - Verfall der Überstunden unentgeltlich - Angemessene Arbeitszeiten - Verlagerung von Arbeitsplätzen im erheblichen Umfang ins Ausland - Einhaltung grundlegender Menschenrechte
Leistet nur einen Mindestbeitrag zum Gemeinwesen /-wohl, |
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Grün (empfehlenswert) Investition behandelt andere Menschen fair und erbringt große Vorteile für das Gemeinwohl und Gemeinwesen |
Unternehmen / Institution erzielt seine/ihre Erträge bei fairer Behandlung von Arbeitskräften und Zulieferbetrieben, z.B. durch - Arbeitnehmerfreundliche Regelungen - Gleichberechtigung - Bezahlung weit über Mindestlohn - Faire Arbeitszeiten - Unterstützung/ Einstellung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung - Keine Kinderarbeit - Elternzeit - Freiwillige Zusatzleistungen für AN (Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligung, VL, Weihnachtsgeld) - Soziale Leistungen (Bonuszahlungen, Prämien) - Arbeitnehmerschutz (Gesundheit, Arbeitssicherheit) - Kinderbetreuung - Pausen, Urlaub, Arbeitszeiten deutlichen über gesetzlichen Mindeststandards
Leistet aktiven Beitrag zum öffentlichen Gemeinwohl, Unterstützung öffentlicher Einrichtungen,
soziales Engagement, zahlt Steuern |
Anmerkung: Auf die Kriterien Pornographie, Tabak, Alkohol und Glücksspiel haben wir verzichtet (das sind u.E. eher moralische Kriterien als wirkliche Nachhaltigkeitskriterien), auch auf
Rüstungsgüter (sonst müsste man den größten Teil der deutschen Industrie ausschließen!), ebenso auf viele "weiche" Kriterien, die zwar gut klingen, aber kaum operationalisierbar und
damit wirklich anwendbar sind (z.B. Verstöße gegen demokratische und politische Grundrechte, Lobbyarbeit oder systematische Korruption), sowie auf alle Kriterien, die eigentlich nur auf
Staaten zutreffen (Verstöße gegen oder Anerkennung von internationalen Abkommen, Ratifizierung des Kyoto-Protokolls etc.).
Auch reine Lippenbekenntnisse auf der Homepage von Unternehmen haben u.E. keine wirkliche Aussagekraft, z.B. eine ESG-Selbstverpflichtung ("Environment Social Governance" = Beachtung
ökologischer und sozial-gesellschaftlicher Aspekte). Solche Bekenntnisse sind nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen tatsächlich auch nachvollziehbar gelebt werden.
Unser Beurteilungsraster ist selbstverständlich noch unvollständig. Es ist u.E. aber dennoch in der Anlagerealität brauchbarer als viele andere Definitionsversuche, die wir im Netz gefunden haben. Allem Anschein nach gibt es offenbar bis heute keinen stringenten, systematischen und praktikablen Kriterienkatalog für nachhaltige Geldanlagen.
Gesamtbeurteilung der Nachhaltigkeit einer Geldanlage
Mit unseren drei Dimensionen und drei Qualitätsstufen ermöglicht dieses Beurteilungssystem nicht nur eine klare Einordnung jeder Geldanlage, es ermöglicht darüber hinaus sogar eine eindeutige Visualisierung in Gestalt eines dreidimensionalen „Nachhaltigkeits-Würfels“.
Wie dies funktioniert, zeigt die Rubrik „Nachhaltigkeits-Würfel“. Viele konkrete Umsetzungen anhand konkreter Geldanlagen finden Sie unter "Gecheckt".